SPD Schönwalde-Glien

Schaffung von stationären „Raumlufttechnischen Anlagen“

Sehr geehrter Herr Spallek,

die SPD Fraktion rät zu einer RLT Anlage, um das SARS-CoV-2-Infektionsrisiko und auch zukünftige Infektionskrankheiten einzudämmen.

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, für den Neubau von stationären RLT-Anlagen in den Grundschulen in Schönwalde-Siedlung und Perwenitz jeweils ein Konzept für die infektionsschutzgerechte Lüftung erstellen zu lassen. Es sind die im technischen Merkblatt zur Richtlinie für die Bundesförderung von Corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlagen enthaltenen Vorgaben zu beachten.

2. Auf der Grundlage der jeweiligen Konzepte ist ein Ingenieurbüro mit den entsprechenden Planungsleistungen zu beauftragen. Es ist für die Grundschulen in Schönwalde-Siedlung und Perwenitz jeweils ein Förderantrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu stellen (Die Förderung gemäß Nr. 11.2 der Richtlinie für die Bundesförderung von Corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlagen beträgt 80% und ist auf 500 000 € pro Standort begrenzt). Die Antragstellung kann bis zum 31.12.2021 erfolgen.

Begründung:

Aus der Präambel der Richtlinie für die Bundesförderung von Corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlagen: „Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virusbehafteter und somit infektiöser Partikel die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen. Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Exposition gegenüber infektiösen Partikeln im Umkreis innerhalb von 1,5 m um eine infizierte Person herum erhöht. Bei längerem Aufenthalt in kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räumen kann sich die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Partikel auch über eine größere Distanz als 1,5 m erhöhen, da infektiöse Partikel auch über längere Zeit in der Luft verweilen können. Durch die Anreicherung und Verteilung der potenziell virusbehafteten Partikel im Raum kann das Einhalten des Mindestabstands zur Infektionsprävention nicht mehr ausreichend sein. Daher kommt neben dem Abstandsgebot und den allgemeinen Kontaktbeschränkungen auch der Innenraumlufthygiene eine große Bedeutung beim Infektionsschutz zu. Intensives, fachgerechtes Lüften von Räumen bewirkt eine wirksame Abfuhr bzw. Verringerung der Konzentration ausgeschiedener virusbehafteter Partikel und senkt damit das Infektionsrisiko in Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden. Ein effektiver Luftaustausch mit Frischluft oder entsprechend gefilterter Luft kann die Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum erheblich vermindern. Der Einsatz von adäquat ausgestatteten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) kann daher grundsätzlich zur Reduzierung der Virenbelastung beitragen, sofern diese Anlagen sachgerecht unter Berücksichtigung aller Hygiene- und Sicherheitsaspekte eingesetzt werden. Entsprechend des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 sollen deshalb auf Grundlage dieser Richtlinie Zuschüsse für Investitionen – auch in innovative Technologien – gewährt werden, mit denen vorhandene raumlufttechnische Anlagen um- und aufgerüstet werden, um das SARSCoV-2-Infektionsrisiko über potenziell virusbehaftete Partikel in Räumen, in denen es regelmäßig zu Personenansammlungen kommt, wirksam zu senken. Die Bundesregierung hat am 12. Mai 2021 beschlossen, dass künftig auch der erstmalige Einbau (Neueinbau) von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren gefördert wird. Mit der Erweiterung wird das Ziel verfolgt, das Übertragungsrisiko mit SARS-CoV-2 in der Gruppe derjenigen zu reduzieren, für welche derzeit noch kein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zugelassen ist.“

Wir bitten daher die Gemeinde aktiv zu werden, um das Infektionsgeschehen in den Grundschulen zu minimieren.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich in der Gemeindevertretung beschlossen.