Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung beschließt, der Investor zahlt zur finanziellen Unterstützung von Gemeindeprojekten einen Zuschuss in Höhe von 400.000,00€ die im Zusammenhang mit der Entwicklung des BPlans Nr. 14, 1.Änderung stehen, an die Gemeinde. Die notwendigen Ersatzpflanzungen, werden mit dem Faktor 1:1 festgesetzt und sind in der Abwägung, wie vorgesehen, so aufzunehmen. Entgegenstehende Beschlüsse der Gemeindevertretung sind aufzuheben.
Hierfür ist nach Klärung ein entsprechender Plan der Umsetzung (Rechtliche Würdigung, Einstellung der Mittel in den HH) zu erarbeiten.
Die Gemeinde prüft, wie dieser Beschluss rechtliche Würdigung findet. (Aufnahme B-Plan, Städtebaulicher- und Erschließungsvertrag)
Begründung:
Durch die vorliegende Abwägung und deren Diskussion sind erhebliche Probleme angezeigt worden. Um hierauf zumindest einen finanziellen Ausgleich für soziale Projekte (Sporthalle ect.) zu erhalten, die der Gemeinde auch direkt zugeführt werden, ist der Investor bereit, einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich zu schaffen.
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