SPD Schönwalde-Glien

Spende an den SPD-Ortsverein Schönwalde-Glien

Empfänger: SPD Ortsverein Schönwalde-Glien
Konto: 3823 0005 42
BLZ: 160 500 00
Kreditinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
IBAN: DE97 1605 0000 3823 0005 42
BIC: WELADES1PMB
Verwendungszweck: Spende
 

Wir danken Ihnen für die finanzielle Unterstützung!

 

Wichtige Hinweise zum Thema Spenden

Spendenabzugsfähigkeit

Nach § 34 g des Einkommensteuergesetzes (EstG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 € jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10 b Einkommensteuergesetz abzugsfähig.

Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der der Kontoauszug als Spendennachweis oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers für das Finanzamt.

Bei Spenden ab 201,00 € wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Dafür benötigen wir den Vor- und Nachnamen und die Adresse, die im Feld Verwendungszweck anzugeben sind. Für Mitglieder der SPD genügen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung.

Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, Email, Fax), über die Spende.