Beschlussantrag:
zur Abwägung einer verträglichen Entwicklung und Umsetzung des B-Plans Nr. 14, 1.Änderung ist
wie folgt vertraglich zu vereinbaren:
Der Investor errichtet zum einem im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 14 „Wohn-und
Mischnutzung Erlenbruch“ auf eigene Kosten eine KITA und übergibt diese KITA
kostenfrei an die Gemeinde, sowie zum anderen wird der erforderliche Betrag für weitere Schulplätze nach Fertigstellung von 40 % der geplanten Wohneinheiten bzw. Grundstücken an die Gemeinde fällig.
Hierfür ist nach Klärung ein entsprechender Plan der Umsetzung (Rechtliche Würdigung, Einstellung der Mittel in den HH) zu erarbeiten.
Die Gemeinde prüft, wie dieser Beschluss rechtliche Würdigung findet. (Aufnahme B-Plan, Städtebaulicher- und Erschließungsvertrag)
Begründung:
Die geplante Kita, die der Investor bauen muss, ist vertraglich so geregelt, dass er diese erst bauen muss, wenn er 50% seiner Grundstücke bzw. Häuser veräußert hat. Das Gleiche gilt für die Ausgleichszahlung neuer Schulplätze. Dies kommt viel zu spät und muss vertraglich angepasst werden.
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