Einberufung der Gemeindevertretung zwecks Überlastung

Einberufung der Gemeindevertretung nach § 34 Abs. 2 BbgKVerf am 07.06.2023

 

Die Gemeindevertreter der Fraktionen SPD, DFFF und Bündnis 90/Die Grünen fordern den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf, eine Sitzung der Gemeindevertretung nach § 34 Abs. 2 BbgKVerf am 07.06.2023 um 18:30 Uhr einzuberufen. Inhalt der Sitzung soll folgende Tagesordnungspunkte umfassen:

 

  1. Diskussion und Beschluss zum Umgang mit dem „Widerspruch zu den Entscheidungen der Rügen der Gemeindevertretung“ des Hauptverwaltungsbeamten vom 17.05.2023

  1. Diskussion und Beschluss über die aus der 53. Gemeindevertretersitzung beschlossenen Konsequenz und den bedingten Maßnahmen zur festgestellten Dienstpflichtverletzung: Fehlende Maßnahmen zur Abhilfe der Überlastungssituation (DR 013/2023-1)

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