SPD Schönwalde-Glien

Nichtaufstellung der Pferdeskulptur

Sehr geehrter Herr Kraatz,

hiermit reichen die Fraktionen SPD, DFFF und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag ein, die geplante Aufstellung der Pferdeskulptur auf dem Dorfanger in Schönwalde-Dorf zu überdenken. Nach einer persönlichen Inaugenscheinnahme durch mehrere Gemeindevertreter sind wir äußerst besorgt über den aktuellen Zustand des Pferdes.

Im Januar 2021 wurde der erste Beschluss zur Pferdeskulptur (DR 020/2021) getroffen und seitdem wurde diese Pferdskulptur noch immer nicht aufgestellt. Laut Auskunft der Bauamtsleiterin muss noch ein Fundamentplan inkl. Bewehrung erstellt werden, nebst Sockel und Umzäunung. Wie viel Zeit wird bis dahin wieder verstreichen?

Das Pferd befindet sich derzeit unter freiem Himmel auf dem Bauhof in Wansdorf und weist bereits jetzt schon erhebliche Rostschäden auf. Seit fast drei Jahren befindet sich die Pferdeskulptur im Besitz der Gemeinde und seitdem hat sich der Zustand des Pferdeskulptur so verschlechtert, dass wir arge Bedenken bezüglich der Standfestigkeit der Pferdeskulptur haben.

Darüber hinaus ist das Pferd so spitzkantig, dass wir hier von einer hohen Verletzungsgefahr ausgehen müssen. Obwohl das Pferd umzäunt werden soll, besteht noch immer die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger sich unbefugten Zugang verschaffen und sich beim Besteigen des Pferdes verletzen könnten. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Angesichts dieser Umstände schlagen wir vor, das Pferd entweder an den Verkäufer zurückzugeben oder an einem anderen Interessenten zu verkaufen. Es ist offensichtlich, dass der aktuelle Zustand des Pferdes nicht den ursprünglichen Erwartungen entspricht und eine potenzielle Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.

Antrag:

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt die Pferdeskulptur nicht im öffentlichen Gemeindegebiet Schönwalde-Glien aufzustellen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt einen Leihnehmer oder Käufer zu finden, so dass die Pferdeskulptur sich nicht mehr im Besitz bzw. Eigentum der Gemeinde befindet. Es dürfen keine weiteren Kosten mehr entstehen.