SPD Schönwalde-Glien

Änderung der Satzung über Erschließungsbeiträge

Sehr geehrter Herr Spallek,

die Gemeindevertretung beschließt zur Entlastung der Bürger unserer Gemeinde die Senkung des Eigenbeitrages im Erschließungsbeitragsrecht.

Wir, die Fraktionen SPD und DFFF - Die Linke - Familie - Forum - Freie Wähler, beantragen § 4 „Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand“ in der „Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Schönwale-Glien“ wie folgt zu ändern:

„Die Gemeinde trägt 30 v.H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.“

Die Anhebung des Anteils der Gemeinde zum beitragsfähigen Erschließungsaufwandes ist unumgänglich, denn nur so ist es möglich den Bürgern unserer Gemeinde bei der Finanzierung einer möglichen Erschließung entgegenzukommen und die Belastung zu mildern. Das geltende Recht lässt eine Erhöhung des Anteils der Gemeinde für den beitragsfähigen Erschließungsaufwandes ausdrücklich zu, da im BauGB § 129 dieser Anteil mit mindestens 10 v.H. festgeschrieben ist.

Die Änderung betrifft alle Vorhaben, deren Bau ab dem 01.09.2022 begonnen haben oder werden.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich in der Gemeindevertretung beschlossen.