SPD Schönwalde-Glien

Änderung zum wasserbegleitenden Radweg am Havelkanal

Die Gemeindevertretung beschließt die DR 048/2020 mit einer Änderung zu belegen und gleichzeitig den Beschluss DR 062/2022 aufzuheben.

Der wasserbegleitende Radweg wird nur für den 2. und 3. Bauabschnitt ertüchtigt. Der 1. Bauabschnitt entfällt in dieser Planung, da die bereits vorhandene Strecke „Alter Wansdorfer Weg“ mit Zufahrt zur Schleuse genutzt werden kann, um so einen massiven bauträchtigen und nachhaltigen Eingriff in die Natur und die Gefahren einer Überquerung der Radfahrer an der Brücke L20 zu vermeiden. Der geschlossene Vertrag zwischen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree Havel und der Gemeinde Schönwalde-Glien über die „Vereinbarung über radverkehrstauglichen Ausbau des Betriebsweges an der Bundeswasserstraße „Havelkanal“ km 6,55 bis 8,74“ ist umgehend zu kündigen. Eine Kündigung ist vor Baubeginn laut Vertrag zu jeder Zeit möglich. Die Grundvoraussetzung für die Ertüchtigung des wasserbegleitenden Radweges des 2. und 3. Bauabschnittes ist die Durchführung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens. Dieses Gutachten sieht vor, dass vor Baubeginn eine Kartierung alle Tierarten in diesem Gebiet vorgenommen wird, um dementsprechende Ausweichmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Schutz der Lebensräume aller bedrohten Tier- und Pflanzenarten muss vor Baubeginn gewährleistet sein und dementsprechend muss die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie eingehalten werden.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich in der Gemeindevertretung beschlossen.