SPD Schönwalde-Glien

Einführung eines Bürgerhaushaltes ab dem Haushaltsjahr 2023

Sehr geehrter Herr Spallek,

immer mehr Städte und Gemeinde haben bereits einen Bürgerhaushalt eingeführt und so den Einwohnern die Möglichkeit gegeben sich einzubringen und für die Gemeinde stark zu machen.

Beim Bürgerhaushalt werden Teile des öffentlichen Haushalts unter direkter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aufgestellt, wobei die Bürgerschaft, die Verwaltung, die Ausschüsse sowie die Gemeindevertretung durch ein kooperatives Verfahren miteinander verbunden werden. Mithilfe der Aufstellung eines Bürgerhaushaltes ist es möglich Schönwalde-Glien noch schöner und lebenswerter zu machen. Alle Anregungen und Wünsche können von den Bürgern bis zu einer festgelegten Vorschlagsfrist eingereicht werden. Vorschläge können zu allen Aufgabenbereiche wie beispielsweise zur Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur und Sport und vieles mehr eingereicht werden, sowie sind auch Vorschläge zu Kostensenkungen erwünscht. Vorschläge können selbstverständlich nur berücksichtigt werden, wenn diese der Allgemeinheit dienen und im kommunalen Selbstverwaltungsbereich liegen, sowie auch Folgekosten im Budget berücksichtigt werden. Mittels einer Abstimmung unter den Einwohnern werden die beliebtesten Vorschläge nach Prüfung auf Umsetzbarkeit und im Rahmen eines festgesetzten Budgets umgesetzt. Die Einwohner müssen dafür öffentlich wirksam über alle Schritte, angefangen vom Verfahren, die Termine, die Abstimmung bis hin zur Realisierung der Vorschläge, informiert und für den Bürgerhaushalt mobilisiert werden.

Dem Antrag liegt exemplarisch die Satzung der Gemeinde Brieselang zum Bürgerhaushalt vor, sowie deren Vorschlagsformular und Stimmzettel. Die Gemeinde Brieselang hält beispielsweise ein Budget von 20.000 Euro für den Bürgerhaushalt bereit. Gern können Sie auch auf andere Kommunen wie die Gemeinde Dallgow-Döberitz oder die Stadt Oranienburg schauen, die eine erstrebenswerte Öffentlichkeitsarbeit dazu betreiben.

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Einführung eines Bürgerhaushaltes für die Gemeinde Schönwalde-Glien. Die Gemeinde erarbeitet dazu eine Satzung und stellt diese in der Gemeindevertretung zur Abstimmung vor. Start des Bürgerhaushaltes ist das Haushaltsjahr 2024, so dass das Verfahren des Bürgerhaushaltes in 2023 ausgerollt werden kann und die Bürger in 2023 bereits Vorschläge einreichen können.

Durch die Einführung eines Bürgerhaushaltes wird nicht nur der Haushalt transparenter, sondern vor allem werden die Bürger mehr miteingebunden und haben so sie Möglichkeit effektiv öffentliche Angelegenheiten mitzugestalten. Das Vertrauen der Bürger wird in die Kommunalpolitik gestärkt und das Interesse und die Verantwortung der Bürger für das Gemeinwesen unserer Gemeinde Schönwalde-Glien geweckt.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich in der Gemeindevertretung beschlossen.