SPD Schönwalde-Glien

Schaffung von bezahlbaren Wohnraum

Sehr geehrter Herr Spallek,

reizvolle Landschaften, eine Vollbeschäftigung, wirtschaftliche Prosperität, hoher Zuzugsdruck und eine angespannte Flächenverfügbarkeit, wenn all dies Faktoren in einer Gemeinde zutreffen, dann wird es für ortsansässige Familien häufig sehr schwer, sich den Traum vom Eigenheim oder einer Wohnung zu erfüllen (DStGB). Die aus den genannten Faktoren resultierenden extremen Baulandpreise machen es den Normalverdienern fast unmöglich, auch nur ein bescheidenes Häuschen in der eigenen Heimat zu errichten.

Problematisch ist, dass der Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen in Deutschland stark rückläufig ist. Jährlich verlieren etwa 70.000 Wohnungen den Sozialstatus. Die öffentlichen Baudarlehen sind zurückgezahlt bzw. laufende Aufwendungshilfen werden nicht mehr gewährt oder die zehn- bis fünfzehnjährige sogenannte Nachwirkungsfrist (vgl. § 16 WoBindG, § 50 WoFG) bei vorzeitiger Rückzahlung öffentlicher Mittel ist abgelaufen.

Zum einen können die Gemeinden von der Möglichkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB zur Festsetzung von Flächen Gebrauch machen, auf denen eine soziale Wohnraumförderung stattfindet, sowie vertragliche Vereinbarungen mit Investoren treffen, um die soziale Durchmischung in einem Quartier (z.B. Erlenbruch) zu fördern.

Aber im Gegensatz zu Investorenmodellen sind kommunale Wohnungsunternehmen wichtige Partner der Städte und Gemeinden sowie Garanten einer nachhaltigen Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Wohnungsgenossenschaften leisten seit jeher im Sinne des Solidarprinzips einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums sowie zur Bildung stabiler Wohnquartiere. Neben der Gründung einer eigenen kleineren Wohnungsgenossenschaft wäre auch eine Kooperationsvereinbarung zwischen benachbarten Kommunen und deren Wohnungsgenossenschaften möglich.

Um den in § 1 Abs. 6 BauGB formulierten Zielen zur Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie der Eigentumsbildung weitere Kreise der Bevölkerung gerecht zu werden, sollte auch unsere Gemeinde dazu übergehen, Bauland vergünstigt an bestimmte Personenkreise der ortsansässigen Bevölkerung zu vergeben, um diesen das Bauen und den Verbleib in ihrer Heimat zu ermöglichen, so zum Beispiel Erzieher, Sozialpädagogen, Lehrkräfte, junge Feuerwehrleute, junge Gewerbetreibende (z.B. Friseure, Physiotherapeuten) usw..

Die Vergabe des Baulands erfolgt dabei im Wege pflichtgemäßer Ermessensausübung unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, der Transparenz, der Diskriminierungsfreiheit sowie der Bestimmtheit. Um ihr Vergabeermessen zu konkretisieren, sollte die Gemeinde eine Vergaberichtlinie aufstellen.

Für das Modell kommen demnach Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet. Bei der Punkteverteilung kann dem Kriterium der Ortsgebundenheit bis zu 50% Gewichtung beigemessen werden. Die Ortsgebundenheit bleibt demnach ein wesentlicher Eckpfeiler bei der Verteilung von Grundstücken im Rahmen von Einheimischenmodellen. Dies anerkennt das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Der geschilderte Kompromiss hat auch Eingang in der BauGB-Novelle des Jahres 2017 gefunden. So wurde § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB um die Formulierung ergänzt, dass städtebauliche Verträge geschlossen werden dürfen zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen sowie einkommensschwächere und weniger begüterter Personen der örtlichen Bevölkerung den Erwerb angemessenen Wohnraums zu ermöglichen.

Die SPD Fraktion Schönwalde-Glien stellt folgende Anträge an die Gemeindevertretung:

Antrag 1: 

Mit dem Investor für das Erlenbruchgelände in Schönwalde-Dorf sind Verhandlungen zu führen, um vertragliche Vereinbarungen mit dem Ziel der sozialen Durchmischung im Quartier Erlenbruch zu treffen. Es ist zu prüfen, ob die Gemeinde selbst oder ein kommunales Wohnungsunternehmen, einzelne Wohnungen erwerben kann, um so bezahlbaren Wohnraum für Einheimische zu schaffen.

Antrag 2:

Im Eigentum der Gemeinde befindliche Baugrundstücke sollen in Zukunft vorrangig im Rahmen des Einheimischenmodells vergeben werden. Die Grundlage ist eine zu erarbeitende Vergaberichtlinie.

Antrag 3:

Mit dem Landkreis Havelland ist für das sogenannte Schafstallgelände (Gemarkung Schönwalde, Flur 3, Flurstück 421) eine vertragliche Regelung zu treffen, um den Wohnbedarf von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen zu decken bzw. einkommensschwächeren und weniger begüterten Personen der örtlichen Bevölkerung den Erwerb von angemessenem Wohnraum zu ermöglichen.

Antrag 4:

Diese Forderungen nach bezahlbarem Wohnraum sind auch anzuwenden für die gemeindeeigenen Grundstücke im Wohnungsbaugebiet „In den Hufen“. (Flur 4, Flurstücke 288 und 357, Gemarkung Wansdorf)

Antrag 5:

Wir bitten die Gemeinde in allen Ortsteilen die Verfügbarkeit von gemeindeeigenen Grundstücken zu prüfen. Die Gemeinde wird verpflichtet, einmal im Jahr den Abgeordneten einen Bericht darüber vorzulegen.

Jeder einzelne Antrag soll als jeweils eine Drucksache in der Gemeindevertretung behandelt werden.

Ziel von uns ist es, in der Gemeinde bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.