SPD Schönwalde-Glien

Erlenbruch - verträgliche Entwicklung

Wohngebiet Erlenbruch für die Zukunft sichern, verträgliche Entwicklung garantieren

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, zur Abwägung einer verträglichen Entwicklung und Umsetzung des B-Plans Nr. 14, 1.Änderung ist wie folgt vertraglich zu vereinbaren:

Die jährliche Wachstumsrate von WE im Wohngebiet (Geltungsbereich B-Plan Nr.14, 1.Änderung) beträgt maximal 150WE (bis zum Erreichen der max. WE von 1.500WE). Die Entwicklung des daraus resultierenden Verkehrs ist in einem jährlichen Monitoringberichts seitens der Verwaltung der Gemeindevertretung gegenüber im darauffolgenden Jahr bis zum 30.06. schriftlich vorzulegen. Die Gemeindevertretung beschließt über entsprechende Konsequenzen. (Anpassung Mobilitätskonzept ect.)

Die Gemeinde prüft, wie dieser Beschluss rechtliche Würdigung findet. (Aufnahme B-Plan, Städtebaulicher- und Erschließungsvertrag)

Begründung:

Durch die vorliegende Abwägung und deren Diskussion sind erhebliche Bedenken, hinsichtlich der auf dem Gelände zu entwickelnden möglichen Anzahl von WE s, angezeigt worden. Um hierauf zumindest in der Abwicklung des entstehenden Verkehrs zu reagieren, ist es unbedingt nötig, die Entwicklung verträglich zu garantieren. Insbesondere für eine 2. Zufahrt zum Wohngebiet oder einer massiven Störung der Zugangswege nach Berlin (Schönwalder Allee).

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