SPD Schönwalde-Glien

Änderung der Geschäftsordnung

Die Gemeindevertretung beschließt die folgende Erweiterung des § 13 Abs. 2 Niederschrift (§ 42 BbgKVerf) der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien:

k) Die Niederschrift wird als Verlaufsprotokoll verfasst, so dass jede Wortmeldung chronologisch aufgeführt wird und die Inhalte des Redebeitrages zusammengefasst und in indirekter Rede festgehalten werden.

m) Fragen der Einwohner und der Mitglieder der Gemeindevertreter, sowie die entsprechenden Antworten müssen in der Niederschrift erfasst werden.

l) Nach Ankündigung eines Mitgliedes der Gemeindevertretung muss dessen Redebeitrag wortwörtlich in die Niederschrift aufgenommen werden.

Des Weiteren wird im 2. Abschnitt der Geschäftsordnung folgendes verankert:

In der Protokollierung wird vom Nachtrag des §13 Abs. 2 der Geschäftsordnung abgewichen.

Die Niederschriften in den Fachausschüssen, den Hauptausschuss und Ortsbeiräten müssen mindestens die in § 13 Abs. 2 a-j enthaltenen Mindestanforderungen erfüllen.

Die Form der Niederschrift kann im jeweiligen Ausschuss selbst bestimmt werden.

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt zum 01.06.2023 in Kraft.

Die Verwaltung wird aufgefordert bis zum 30.09.2023 die Umsetzung eines Wortprotokolls zu

realisieren.

Begründung/Sachverhalt:

Die gegenwärtig als Ergebnisprotokoll verfasste Niederschrift hat in der letzten Zeit zu Diskussionen und Unzufriedenheit bei vielen Mitgliedern der Gemeindevertretung geführt. Dabei zeigte sich deutlich, dass die alleinige Protokollierung von Ergebnissen erhebliche Defizite aufweist.

Daher schlagen wir vor, die Niederschrift zukünftig in Form eines Verlaufsprotokolls zu verfassen. Das Verlaufsprotokoll hält den Ablauf einer Sitzung in knapper und sachlicher Form fest. Dabei werden die Redebeiträge zusammengefasst wiedergegeben. So lässt sich auch im Nachhinein der Ablauf einer Diskussion und das Zustandekommen von Entscheidungen nachvollziehen. Ebenso wie bei einem Wortprotokoll ist hier wichtig, dass bei jedem Redebeitrag der Redner klar ersichtlich ist.